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AGB

Ascon3 – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines: Lieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf übrige Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. 2. Auftragsannahme: Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu erklären, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt. Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben wird. 3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung: Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 4. Erfüllung, Gefahrenübergang, Reklamation: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller oder Zulieferanten eintreten .Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein halbes Jahr ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf den Fristablauf und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit Ablauf dieser Halbjahresfrist ein. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche unsererseits werden dadurch nicht ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind spätestens einen Tag nach Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, macht ihn jedoch schadenersatzpflichtig und befreit uns vom Ersatz des durch die spätere Erfüllung entstandenen Schadens. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des KSchG. 5. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme. 6. Preise: Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Empfehlungen der Paritätischen Kommission, Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Die Preise gelten ab Lager. Verpackung, Paletten, Zufuhr u.ä. werden zusätzlich verrechnet. Erfolgt bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Verpackung, Paletten etc. die Abholung durch uns, obliegt bis zur tatsächlichen Übergabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden. 7. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. 8. Zahlung: Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen innerhalb 14 Tagen netto bei Fakturenerhalt fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen. Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertragszinsen vereinbart haben, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6% pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 13% pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung. 9. Gewährleistung: Wir sind in jedem Fall berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung. Der Kunde hat die Ware sofort nach Übernahme – längstens aber binnen 12 Stunden – zu überprüfen und uns etwaige Mängel schriftlich bis zum auf die Übernahme folgenden Tag (Datum der E-mail oder des Poststempels) bekanntzugeben. 10. Rücktritt vom Vertrag: Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind, nicht zu. Ist die Erbringung der Lieferung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt für uns unmöglich, unzumutbar oder unerschwinglich sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 11. Haftung: Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des Haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, unverzüglich schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten. 12. Adresse: Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekanntzugeben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind. 13. Gerichtsstand: Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung gilt für Klagen das sachlich zuständige Gericht in Graz. 14. Rechtswahl: Im Fall von Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist österreichisches materielles Recht mit Ausnahme der Verweisnormen anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.